Immobilienrecht

Immobilienrecht

Das Immobilien- und Baurecht bildet seit Beginn meiner juristischen Ausbildung einen zentralen Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. In diesem Bereich berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Vermietung sowie der Bebauung von Grundstücken – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Kontext.

Neben einer fundierten rechtlichen Expertise profitieren Sie dabei insbesondere von meiner umfangreichen praktischen Erfahrung mit grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Ziel meiner Tätigkeit ist stets eine rechtssichere, wirtschaftlich durchdachte und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Lösung.

Das Immobilienrecht in Italien umfasst sowohl den zivilrechtlichen Bereich – insbesondere Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien – als auch den öffentlich-rechtlichen Bereich mit Themen wie Bauplanungsrecht, Baugenehmigungen (permesso di costruire), Nutzungsänderungen und städtebauliche Vorgaben. In der Praxis sind beide Ebenen eng miteinander verflochten: Häufig entscheidet die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit über die Realisierbarkeit eines Projekts, sei es beim Erwerb einer Ferienimmobilie oder bei einer gewerblichen Investition.

Immobilienrecht Italien – Varenna

Immobilienrecht in Italien

Immobilienrecht Italien – Villa Monastero

Erwerb und Veräußerung

Ich berate Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Immobilienkaufs in Italien – von der Prüfung des Kaufvorvertrags (compromesso) und des notariellen Hauptvertrags bis zur Einsicht in Grundbuch und Kataster. Dabei werden auch öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa bestehende Baugenehmigungen oder mögliche Nutzungsänderungen, frühzeitig geklärt.Beim Verkauf einer Immobilie unterstütze ich bei der Vertragsgestaltung, prüfe die Grundbuch- und Katastereinträge auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand und entwickle Lösungen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

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Vermietung und Verpachtung in Italien

Vermietung und Verpachtung

Ich berate Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen der Immobilienvermietung in Italien – von der Auswahl der passenden Vertragsform und der rechtssicheren Gestaltung des Miet- oder Pachtvertrags bis zur Klärung mietrechtlicher Besonderheiten. Dabei werden sowohl kurzfristige (Ferienvermietung) als auch langfristige Mietverhältnisse abgedeckt, einschließlich Wohnraum- und Gewerbemiete. Bei bestehenden Mietverträgen prüfe ich Vertragsklauseln, steuerliche Pflichten und etwaige Anpassungs- oder Kündigungsmöglichkeiten und entwickle Lösungen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

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Planung, Entwicklung, Bau – Firenze
Immobilieninvestition – Galleria

Planung, Entwicklung und Bau

Im Zusammenhang mit Bau- oder Sanierungsmaßnahmen prüfe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen und begleite meine Mandanten bei der Beantragung erforderlicher Genehmigungen. Dazu gehören unter anderem Bauanträge und Bauanzeigen (SCIA, CILA), die Prüfung von Bau- und Architektenverträgen, Haftungs- und Gewährleistungfragen, sowie die Vertretung in Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren.

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Gewerbliche Immobilieninvestitionen

Unternehmen und Investoren begleite ich bei Hotel- und Tourismusimmobilien, Büro- und Gewerbeflächen sowie Asset-Deals und Share-Deals. Neben immobilienrechtlichen Aspekten beziehe ich auch gesellschaftsrechtliche Strukturierungen und steuerliche Optimierungen in die Beratung ein.

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Immobilien und Steuern – Hund hinter Gitter

Steuerrechtliche Schnittstellen

Der Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung einer Immobilie in Italien sind regelmäßig mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. So falle u.a. die Grunderwerbsteuer (imposta di registro), laufende Grundsteuern (IMU, TASI), ggf. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen sowie mitunter Umsatzsteuer bei gewerblicher Nutzung an. Zur Klärung dieser Fragen arbeite ich mit qualifizierten Steuerberatern zusammen, um eine integrierte Beratung zu gewährleisten.

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Immobilien in Italien sind häufig Bestandteil von grenzüberschreitenden Erbfällen. Ich prüfe die erb- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, berate zu Fragen der Erbschaftsteuer und unterstütze bei der Übertragung oder Veräußerung geerbter Immobilien – auch bei komplexen Erbengemeinschaften.

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Erbrechtliche Bezüge

Immobilen und Erbecht – Schreibtisch

Ihr Vorteil – Interdisziplinäre und grenzüberschreitende Expertise

Immobilienrechtliche Mandate in Italien berühren oft weitere Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht oder Umweltrecht. Durch meine Zulassung in beiden Rechtsordnungen und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern gewährleiste ich eine umfassende und praxisnahe Beratung, die rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlicher Effizienz verbindet.

Vor Ort oder digital

Ob in Italien, Deutschland, Österreich oder der Schweiz – ich stehe Ihnen gerne auch persönlich für Beratungsgespräche vor Ort zur Verfügung. Termine können nach Vereinbarung in meinen Räumlichkeiten in Mailand, am Comer See, in Köln oder Heidelberg stattfinden – oder auf Wunsch ebenso in digitaler Form.