Immobilienrecht
Das Immobilien- und Baurecht bildet seit Beginn meiner juristischen Ausbildung einen zentralen Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. In diesem Bereich berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Vermietung sowie der Bebauung von Grundstücken – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Kontext.
Neben einer fundierten rechtlichen Expertise profitieren Sie dabei insbesondere von meiner umfangreichen praktischen Erfahrung mit grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Ziel meiner Tätigkeit ist stets eine rechtssichere, wirtschaftlich durchdachte und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Lösung.
Das Immobilienrecht in Italien umfasst sowohl den zivilrechtlichen Bereich – insbesondere Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien – als auch den öffentlich-rechtlichen Bereich mit Themen wie Bauplanungsrecht, Baugenehmigungen (permesso di costruire), Nutzungsänderungen und städtebauliche Vorgaben. In der Praxis sind beide Ebenen eng miteinander verflochten: Häufig entscheidet die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit über die Realisierbarkeit eines Projekts, sei es beim Erwerb einer Ferienimmobilie oder bei einer gewerblichen Investition.

Immobilienrecht in Italien

Erwerb und Veräußerung
Ich berate Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Immobilienkaufs in Italien – von der Prüfung des Kaufvorvertrags (compromesso) und des notariellen Hauptvertrags bis zur Einsicht in Grundbuch und Kataster. Dabei werden auch öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa bestehende Baugenehmigungen oder mögliche Nutzungsänderungen, frühzeitig geklärt.Beim Verkauf einer Immobilie unterstütze ich bei der Vertragsgestaltung, prüfe die Grundbuch- und Katastereinträge auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand und entwickle Lösungen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Vermietung und Verpachtung
Ich berate Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen der Immobilienvermietung in Italien – von der Auswahl der passenden Vertragsform und der rechtssicheren Gestaltung des Miet- oder Pachtvertrags bis zur Klärung mietrechtlicher Besonderheiten. Dabei werden sowohl kurzfristige (Ferienvermietung) als auch langfristige Mietverhältnisse abgedeckt, einschließlich Wohnraum- und Gewerbemiete. Bei bestehenden Mietverträgen prüfe ich Vertragsklauseln, steuerliche Pflichten und etwaige Anpassungs- oder Kündigungsmöglichkeiten und entwickle Lösungen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.


Planung, Entwicklung und Bau
Gewerbliche Immobilieninvestitionen

Steuerrechtliche Schnittstellen
Erbrechtliche Bezüge

Ihr Vorteil – Interdisziplinäre und grenzüberschreitende Expertise
Immobilienrechtliche Mandate in Italien berühren oft weitere Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht oder Umweltrecht. Durch meine Zulassung in beiden Rechtsordnungen und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern gewährleiste ich eine umfassende und praxisnahe Beratung, die rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlicher Effizienz verbindet.
Vor Ort oder digital
Ob in Italien, Deutschland, Österreich oder der Schweiz – ich stehe Ihnen gerne auch persönlich für Beratungsgespräche vor Ort zur Verfügung. Termine können nach Vereinbarung in meinen Räumlichkeiten in Mailand, am Comer See, in Köln oder Heidelberg stattfinden – oder auf Wunsch ebenso in digitaler Form.
